Sportbetrieb / Schießbetrieb

Entsprechend der Corona-Verordnung Sportstätten, vom 22.05.2020, ist ab dem 02.06.2020 der Betrieb von Sportanlagen wieder erlaubt. Voraussetzung für die Aufnahme des Betriebs ist die Wahrung der Grundsätze des Infektionsschutzes.

Damit kann auch in unserer Luftdruckhalle wieder geschossen werden. Das erste, offizielle Training findet am Mittwoch, 03.06.2020 statt.

Für alle Anlagen gilt, dass für jeden Schützen eine Fläche von 10 qm zur Verfügung stehen muss. Dazu wird nur jeder zweite Stand belegt. Die Ablagetische auf den geschlossenen Ständen trennen die Schützen voneinander. Der Bereich hinter den Schützen ist freizuhalten. Keine Zuschauer und keine Versammlungen!

Solange die Corona-Auflagen gelten können wir keine Gastschützen akzeptieren. Auch Zuschauer und Wartende sind sind auf den Ständen nicht zugelassen.

Bitte beachten Sie die auf den Ständen ausgehängten weiteren Informationen und befolgen sie die Anweisungen der Aufsichten, damit wir ein sicheres und störungsfreies Training für alle Schützen gewährleisten können.

Wir bitten alle dringend dies zu beachten.